Wohnraum mit Demenz: gemeinsam statt einsam

 

Besonderer Wohnraum für eine besondere Wohnform


Die Wohnung sollte ausreichend Platz für gemeinsame Aktivitäten bieten, ebenso aber auch den Rückzug ins Private ermöglichen. Für 10 Bewohner werden etwa 300-400 qm Wohnfläche benötigt. Neben 10 Schlafzimmern bietet es sich an, eine große Wohn-Ess-Küche als Mittelpunkt des gemeinschaftlichen Wohnens zu planen. Des Weiteren werden mindestens drei Badezimmer mit WC und ein Gäste-WC benötigt. Und natürlich sollte die Wohnung hell und freundlich, gut zu Fuß und mit dem Rollstuhl erreichbar sein. Achten Sie bei der Planung auch darauf, genügend Stauraum zu schaffen, vor allem in Küche und Gemeinschaftsräumen.

Idealerweise sind Ärzte, Apotheken und auch Geschäfte gut erreichbar, gerade kleinere Einkäufe übernehmen WG-Bewohner gerne zu Fuß mit einer Begleitung. Auch bietet sich ein guter Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr an. Parks oder Naturflächen in der Nähe werden gerne genutzt. Kontakte zu Kitas oder Schulen in der Nachbarschaft tragen zum Erhalt der Lebensqualität bei.

Wo nun lässt sich geeigneter Wohnraum finden?


Das tollste Konzept kann ins Stocken geraten, wenn die Initiatoren beim Finden von Wohnraum, beim Neubau oder Umbau nicht weiter kommen. Dem Wohnraum sollten Sie daher besondere Aufmerksamkeit widmen.

Zunächst können Sie so starten, wie es bei der Suche nach privatem Wohnraum üblich ist: Über Inserate in Zeitungen oder das Internet, über Aushänge oder Gespräche in Ihrem Umfeld. Da an der Gründung von Demenz-WGs häufig auch Gemeinden oder Kirchen Interesse haben, kann auch bei diesen nach geeignetem Wohnraum nachgefragt werden: Vielleicht steht eine alte Schule oder ein Forstamt leer und Sie können sich auf den Weg machen, ihn mit neuem Leben zu füllen?

 

Wieviel Wohnfläche wird benötigt?


Die Gesamtfläche pro Mieter, also das eigene Zimmer plus die Beteiligung an den Gemeinschaftsräumen, sollte mindestens bei 30 qm liegen. Planen Sie aber auch nicht zu groß! Immer mehr ältere Menschen sind auf staatliche Sozialleistungen angewiesen, und wenn die örtlichen Sozialämter für einzelne Betroffene die Wohnkosten übernehmen sollen, darf die Gesamtfläche dieses Mieters eine gewisse Größe nicht übersteigen. Genauere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Sozialamt.


Braucht jeder ein eigenes Bad?


Aktuell wird häufig darüber diskutiert, ob nicht jedes Bewohnerzimmer über ein eigenes Bad verfügen sollte. Grundsätzlich ist dies, zumindest bei Neubauten, möglich. Jedoch fallen hierdurch die individuellen Bewohnerzimmer meist kleiner aus. Unsere Erfahrung ist, dass es sich aus praktischer, pflegerischer Sicht eher anbietet, für mehrere Personen ein größeres Pflegebad einzurichten.

 

Vertiefende Informationen

Beispiel Grundriss Demenz WG auf 2 Ebenen

Beispiel Grundriss Wohn-Pflege-Gemeinschaft

 
 

Wichtig - der Brandschutz!

Für selbstverwaltete ambulante Wohngemeinschaften existieren in Hessen keine allgemeingültigen Aussagen, was Rettungswege, Flächen für die Feuerwehr und vorbeugenden Brandschutz betrifft.

Da diese Bereiche zum Aufgabengebiet der einzelnen Kommunen zählen, empfehlen wir, zu dieser möglichst frühzeitig Kontakt aufzunehmen und gemeinsam ein Brandschutzkonzept für die einzelne WG auszuarbeiten.

 

Gut zu wissen:

Wenn Sie eine Demenz-WG gründen, ist es nicht zwangsläufig Voraussetzung, dass Sie auch der Besitzer der Immobilie sind! Diese kann zum Beispiel Eigentum einer Kommune sein und Sie können, etwa über einen gegründeten Verein, als Zwischenmieter fungieren und mit den einzelnen Bewohnern Einzelmietverträge abschließen.

In diesem Fall tragen Sie auch die Kosten, falls ein Zimmer eine Zeit lang leerstehen sollte. Wir empfehlen daher, dass die Besitzer der Wohnräume mit den Mietern direkt Einzelverträge abschließen. Dies ist auch Kommunen, Kirchengemeinden etc. möglich.

 
 

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