Und die Kosten?
Was soll nun ein WG-Zimmer kosten?
Im Laufe des Planungsprozesses werden Sie immer wieder mit Fragen nach den Kosten konfrontiert werden. Was die individuellen Zuzahlungen für Pflege und Betreuung, aber auch die Mietkosten, das Haushaltsgeld und Rücklagen betrifft, kann von ähnlichen Kosten wie für einen Platz in einer stationären Einrichtung ausgegangen werden. Allgemeingültige Aussagen sind nur schwer möglich, da zum Beispiel die Wohnkosten von Region zu Region unterschiedlich ausfallen.
Mit welchen Investitionskosten müssen Sie rechnen?
Investitionskosten sind Kosten, die anfallen, um eine Wohnung oder ein Haus so zu bauen bzw. umzubauen, dass eine Demenz-WG einziehen kann. Für Umbaumaßnahmen stehen eine Reihe unterschiedlicher Fördertöpfe zur Verfügung: Bei der Pflegekasse können für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnens Zuschüsse nach Paragraph 40 Absatz 4 SGB XI beantragt werden, die 4.000 Euro je Bewohner nicht übersteigen dürfen und insgesamt auf 16.000 Euro begrenzt ist.
Darüber hinaus kann eine Anschubfinanzierung zur altersgerechten oder barrierefreien Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung nach Paragraph 45e SGB XI bei der Pflegekasse beantragt werden: Für jeden Pflegebedürftigen, der zur Gründung einzieht, zahlt die jeweilige Pflegekasse einmalig eine Förderung von bis zu 2.500 Euro, die Gesamtförderung je Wohngemeinschaft ist auf 10.000 Euro begrenzt.
Unser Tipp:
Informieren Sie sich bei Ihrer Kommune, dem Land Hessen, der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Vielleicht existiert für Ihre Region, Ihr konkretes Vorhaben ein spezielles Förderprogramm?
Ebenso sinnvoll kann es sein, sich beispielsweise bei der "Stiftung Deutsches Hilfswerk" um eine Förderung zu bewerben. An Neubauten können auch regionale Bauträger interessiert sein. Hier ist es auch denkbar, eine Demenz-WG, beispielsweise im Erdgeschoss, mit seniorengerechten Eigentumswohnungen oder anderen Nutzungsmöglichkeiten in den Obergeschossen zu kombinieren.
Welche Kosten entstehen für Pflege und Betreuung?
Für Pflege- und Betreuungsleistungen werden für jeden Bewohner der persönliche Bedarf erhoben und individuelle Verträge abgeschlossen. Die genaue Form der Abrechnung gestalten die Pflegedienste in Absprache mit den Angehörigen der Wohngemeinschaften. Üblicherweise wird ein Team von Betreuungs- und Pflegekräften zusammengestellt, um eine 24-Stunden-Betreuung zu gewährleisten. Häufig entstehen dabei kostensenkende Synergieeffekte, auch durch die gemeinsame Zubereitung der Mahlzeiten und der Minimierung der Anfahrtszeiten.