Gute Pflege und Betreuung sind ihr Geld wert.

 

Wohnen vor Pflege


Im Laufe der Zeit sind Menschen mit Demenz immer mehr auf Pflegeleistungen angewiesen. Diese übernimmt der Pflegedienst, den Sie als Angehörige auswählen. Dabei soll gelten: Wohnen vor Pflege! Diese soll das gemeinschaftliche Zusammenleben auch bei zunehmender Pflegebedürftigkeit nicht dominieren, sondern vielmehr in die Normalität des Alltags integriert werden.

Hauswirtschaftliche Leistungen können entweder vom beauftragten Pflegedienst oder anderen Dienstleistern übernommen werden. Angehörige, freiwillig Engagierte oder auch Bürgervereine etc. können sich ebenso an der Betreuung und Versorgung der Bewohner beteiligen, was zur Reduzierung der monatlichen Kosten beitragen kann.

Was sind Anforderungen an Pflegedienste in einer WG?


In der Regel werden in den WGs die Pflegeleistungen durch einen gemeinsam von den Angehörigen bestimmten Pflegedienst erbracht. Dieser muss einigen Anforderungen genügen, zum Beispiel dem Nachweis von Vergütungsverträgen, um mit Krankenkassen und Sozialhilfeträgern abzurechnen. Ebenso muss er der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Angehörigen offen gegenüberstehen. Und nicht zuletzt müssen seine Mitarbeiter bereit sein, viele Stunden täglich für Menschen mit Demenz die Verantwortung zu tragen und zu deren Lebensqualität beizutragen.


 

Wie wählen Sie den Pflegedienst aus?


Informieren Sie sich rechtzeitig vor Einzug in die WG über Pflegedienste in WG-Nähe. In einer Ausschreibung sollten die Angehörigen zusammen tragen, wie ein typischer Tagesablauf organisiert werden soll und welche Aufgaben sie selbst erledigen möchten. In der Regel melden sich auf solche Ausschreibungen mehrere Pflegedienste. In Gesprächen gilt es dann, gemeinsam an den Vorstellungen vom Leben in der WG zu arbeiten, erste Absprachen über den Einzug und die Tage danach zu treffen und Regelungen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aufzustellen. Falls der Dienst weiteres Personal zur Versorgung der WG einstellen muss, können Sie als Angehöriger auch hier mit eingebunden werden.


Und wer übernimmt Betreuungsleistungen?


Der beauftragte Pflegedienst kann auch die Betreuungsleistungen sowie die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten in der WG übernehmen und somit die 24-Stunden-Betreuung der Bewohner sicherstellen. Ebenso kann aber auch ein Betreuungsdienst mit diesen Aufgaben bedacht werden. Auch die Angehörigengruppe kann sich an der Versorgung der Bewohner beteiligen - in welchem Umfang bleibt ihr dabei selbst überlassen.

Je mehr Aufgaben von Angehörigen übernommen werden können, desto weniger externe Kosten entstehen für die Wohngemeinschaft.


 

Vertiefende Informationen

Übersicht Leistungen nach Pflegegrad

 

Beispielplanung Pflege & Betreuung in einer WG

 

Wichtig: Pflege und Vermietung müssen getrennt sein!

Wichtig ist, dass die Wohnkosten vertraglich von den Pflege- und Betreuungsleistungen getrennt sind. In der Regel ist somit der Pflegedienst nicht gleichzeitig auch der Vermieter der Wohnräume. Ansonsten wäre die Wahlfreiheit der Angehörigen eingeschränkt und der Pflegedienst hätte, ob gewollt oder ungewollt, ein kleines „Heim“ etabliert, mit allen baulichen, finanziellen und personellen Konsequenzen.

Ebenso darf die Wohngemeinschaft kein eigenes Büro für den Pflegedienst bereithalten und auch die Kosten der Haushaltsführung dürfen nicht im Entgelt enthalten sein, sondern müssen separat, am besten über eine Haushaltskasse, abgerechnet werden.