Welche Förderungen gibt es für die Gründung von Demenz WGs?

Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe hat zur Aufgabe, den Betroffenen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Sie kann in Form einer Sachleistung oder eines persönlichen Budgets ausgezahlt werden. Letzteres orientiert sich am individuellen Bedarf. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Eingliederungshilfe ist, dass die Demenzkranken als Schwerbehinderte anerkannt sind, z. B. durch Vorlage eines Schwerbehindertenausweises.

Mehr Informationen zur Eingliederungshilfe

Wohngruppenzuschlag:


Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen haben Anspruch auf einen Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214 Euro pro Monat, wenn der Pflegebedürftige die ambulante Pflegesachleistung, das Pflegegeld, die Kombinationsleistung, Angebote zur Unterstützung im Alltag oder den Entlastungsbetrag in Anspruch nimmt. Die genauen Voraussetzungen hierfür sind geregelt im § 38a Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI).
Aus dieser Pauschale sollen zusätzliche Aufwendungen finanziert werden können, die sich durch die gemeinschaftliche Beauftragung einer Person für allgemeine, organisatorische, verwaltende, betreuende oder hauswirtschaftliche Unterstützung ergeben.

Weitere Informationen zu finanziellen Förderungen durch die Pflegekassen