Häufige Fragen und Antworten
Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen zum Thema selbstverwaltete ambulant betreute Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz.
In der Rubrik „Selbstverwaltete und Trägergesteuerte Wohngemeinschaften“ finden Sie eine Gegenüberstellung mit den wesentlichen Kriterien und Unterschieden. Um zu der Gegenüberstellung zu gelangen, klicken Sie bitte hier.
Eine WG kann im Prinzip fast jeder gründen. Wichtig ist, sich im Vorfeld mit den Voraussetzungen (z.B. der passende Wohnraum), notwendigen und sinnvollen Rahmenbedingungen und rechtlichen Vorgaben vertraut zu machen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, nehmen Sie mit uns Kontakt auf oder prüfen Sie, welche Voraussetzungen Sie bereits erfüllen und wo „Sie stehen“. Mithilfe des von uns entwickelten Leitfadens erhalten Sie Auskunft über Ihren Status und welche Schritte als nächstes anstehen.
Es kommt darauf an, ob es sich um eine reine Demenz-WG handelt oder in einer WG Personen mit und ohne Demenz leben. WG-Initiatoren entscheiden dies je nach konzeptioneller Ausrichtung.
Eine selbstverwaltete Wohn-Pflege-Gruppe ist nicht grundsätzlich teurer als ein Pflegeheim, sie ist aber auch nicht zwingend billiger.
Der Beitrag setzt sich aus den Bausteinen Miete, Haushaltsgeld, Pflege- und/oder Betreuungskosten und Rücklagen zusammen. Die tatsächlichen Kosten sind im Einzelfall je nach Pflegegrad zu ermitteln. Je nach Vereinbarung können die Kosten variieren, wenn z.B. Eigenleistungen der WG-Angehörigen eingebracht und/oder verlässliche Bürgerhelfer zur Unterstützung eingebunden werden.
Im Unterschied zu einer stationären Einrichtung werden die Kosten in WGs nicht an eine Institution oder einen Träger entrichtet, sondern jeweils gesondert an unterschiedliche Leistungserbringer bezahlt. Es werden folgende Beiträge unterschieden:
Miete
Diese geht entweder als Einzelmiete oder als Gesamtmiete an den Vermieter des Wohnraumes. Darin enthalten sind die Mietzinsen sowie Betriebs- und Heizkosten.
Haushaltskosten
Monatlicher Fixbetrag, der für erforderliche Alltagseinkäufe genutzt wird. Diese Haushaltskasse wird gemeinschaftlich – meist von einem Angehörigen, der dafür zuständig ist – verwaltet.
Betreuung und Pflege
Sie werden laut dem jeweiligen Pflege- und Betreuungsvertrag von entsprechenden Dienstleistern erbracht. Pflegeleistungen werden in der Regel als sogenannte „Sachleistung“ von einem ambulanten Pflegedienst angeboten und werden bei entsprechendem Anspruch u.U. direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Für die Antragstellung ist die Pflegekasse des Versicherten zuständig.
Rücklagen
Werden für nötige Anschaffungen oder Reparaturen angespart.
Die genannten Kosten summieren sich zu einem monatlichen Gesamtbetrag. Kann ein Bewohner diese Kosten absehbar nicht aus dem eigenen Einkommen oder Vermögen aufbringen, ist es ratsam, bereits frühzeitig mit dem zuständigen Sozialhilfeträger in Kontakt zu treten, um die Ansprüche auf Sozialhilfe zu klären.
Die meisten WGs haben eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Dies ist jedoch nicht rechtlich vorgeschrieben oder zwingend notwendig. Da jede WG ein individuelles Projekt darstellt, sollte im entsprechenden Fall geklärt werden, ob und wer zum Beispiel die Nachtwache oder Wochenendbetreuung übernimmt.
Jeder Mieter bekommt ein eigenes Zimmer, die Gemeinschaftsbereiche Sanitär und Wohn-Küche, Balkon und Garten werden bisher meist von allen WG-Bewohnern genutzt. Das Zimmer hat oft eine untergeordnete Bedeutung, da die Begegnung in dem Wohn- und Küchenbereich erfahrungsgemäß viel anregender und interessanter ist. Wie zuhause in der Familie teilen sich die einzelnen Gemeinschaftsmitglieder Bäder und Toiletten, die zu unterschiedlichen Tageszeiten genutzt werden.
Es ist zu überlegen, bei der Konzeptionierung von Neubauten die Möglichkeit zusätzlicher bzw. eigener Bäder als Option vorzusehen, da dies für eine spätere Umnutzung relevant sein könnte. Zudem haben sich separate Toiletten für Gäste und das Personal als wünschenswert erwiesen.
„Einen alten Baum verpflanzt man nicht“ – dieser Sinnspruch hat sicherlich seine Richtigkeit. Aber was passiert, wenn die Lebens- und Versorgungsqualität am Standort unter den vorliegenden Rahmenbedingungen nicht mehr von den beteiligten Personen gewährleistet werden kann? Diese Grundsatzfrage wird in jeder Familie leider oft sehr spät diskutiert und vielfach mit emotionalen Verwerfungen besprochen, erstritten und wird meistens von einem heftigen Leiden aller Beteiligten begleitet.
Deshalb sollte die Umzugsplanung frühzeitig und individuell sowie je nach Familienkonstellation und Begleitumständen professionell vorbereitet werden. Da wir trotzdem sehr oft Verunsicherung und Angst vor Veränderungen bei den Betroffenen sehen, bereiten wir den Umzug in der Angehörigengruppe entsprechend intensiv vor. Dazu gehört, dass wir alle wesentlichen Aspekte wie persönliche und finanzielle Ressourcen diskutieren und gemeinsam nach passenden Wegen suchen.
Ein grundsätzlicher Apell: Hilfreich wäre, die eigenen Bedürfnisse der Versorgungsperson und der Bezugspersonen bzw. familiären Unterstützer zu klären und eine entsprechende Diskussion im Familienkreis regelmäßig anzuregen, damit die Geschehnisse den eigenen Gestaltungsrahmen nicht überrollen und die Steuerung in der Hand der Beteiligten bleibt. Die regelmäßigen Gespräche sind auch notwendig, um die Planung den sich ständig veränderten Gegebenheiten anzupassen.
Den allgemeingültigen richtigen Weg gibt es nicht. Der Konflikt um den besten Hilfe- und Versorgungsweg, der heftige Schmerz über die traurigen Verluste und die bitteren Enttäuschungen bezüglich der veränderten Lebensabläufe kommen in jedem Fall. Gut ist daher, die Handlungsspielräume der Beteiligten selbstbestimmt durch frühzeitige Kommunikation untereinander zu erhalten und damit Fremdbestimmung zu vermeiden. Darüber hinaus gilt es der Verzweiflung zu begegnen und frühzeitig Hilfen einzubauen. In der Regel profitieren gerade alleinstehende Menschen mit Demenz von einem frühzeitigen Umzug in eine Wohngruppe, da sie bei den Alltagsaktivitäten noch erheblich mitwirken können und Kompetenzen und Fähigkeiten sich in der kleinen Gemeinschaft länger aufrechterhalten lassen. Der Verbleib in der Wohngruppe ist bis zum Tod vorgesehen.
Das kann vorkommen. Hier kommt dem begleitenden Pflege- und Betreuungspersonal eine große Bedeutung zu. Es gilt auf einfühlsame und geschickte Weise die emotionale Not zu beantworten und gegebenenfalls auch die Angehörigen mit zur Hilfe zu holen und einzubinden.
Auch das kommt im WG-Leben vor. In der Regel finden die Betreuungspersonen auch hier Wege und Antworten auf schwierige Situationen. Grundsätzlich zeigt die Erfahrung, dass Menschen mit Demenz nicht nachtragend sind und sich bei entsprechend wertschätzender Begleitung in der Regel sehr wohl fühlen!
Das muss letztlich jede WG selbst abstimmen und entscheiden. Zu den Grundsätzen einer selbstorganisierten WG gehört, dass Angehörige in der Verantwortung bleiben und sich regelmäßig treffen, um Entscheidungen zu treffen und organisatorische Abläufe abzustimmen. In diesen Treffen werden Termine und Aufgaben verteilt und gemeinsam die WG-Arbeit moderiert und gestaltet. Darüber hinaus verweilt jeder Angehörige in der WG, so oft er es zeitlich einrichten kann.
In Absprache mit dem Pflege- und Betreuungsteam werden die Aufgaben verteilt, somit auch die Haushaltsführung mit Reinigung, Wäschewaschen, Einkäufe etc. Je nachdem, für welche Form der Beteiligung und Tätigkeiten sich die Angehörigengruppe entscheidet, werden die Verträge und Abläufe entsprechend gestaltet.
Der Vorteil einer ambulanten WG besteht unter anderem darin, dass Leistungen des Pflegedienstes gepoolt werden können, so dass die Versorgung auch aufgrund der kleinen Gruppengröße intensiver und effektiver ist.
Eines der wichtigen Grundsätze für eine funktionierende WG ist ein effektiver Informationstransfer und eine regelmäßige Kommunikation. So sollten auf jeden Fall regelmäßige Treffen sowohl innerhalb der Angehörigengruppe als auch mit dem externen Betreuungs- bzw. Pflegdienst stattfinden. Hier werden aktuelle organisatorische und betreuungsrelevante Belange besprochen sowie Fragestellungen erörtert.
Erfahrungsgemäß entstehen jedoch auch im täglichen WG-Alltag ständig Themen, die eine zeitnahe Entscheidung, Abstimmung und ggfs. Umsetzung erfordern (Termine, wichtige Informationen, Reparaturen, „Notfälle“ u.ä.). Als dazu nützliches Instrument hat sich eine webbasierte und neu entwickelte Informationsplattform erwiesen, die im Rahmen eines Projekts der Hans und Ilse Breuer-Stiftung gemeinsam mit der im Demenzzentrum StattHaus lebenden ambulanten WG entstanden ist.
Die sog. Infobox „DOSIS“ dient der Übersicht über alle in der WG lebenden und tätigen Personen (inkl. auch freiwillige Helfer), ist mit einer Kalenderfunktion ausgestattet und lässt Raum für Informationen, Zuteilung bzw. Übernehmen von Aufgaben oder Klärungen auf dem „kleinen Dienstweg“. Auch Angehörige, die in einer anderen Stadt leben, können mithilfe der Infobox am WG-Leben teilnehmen und sich einbringen.
Bei Interesse an der Infobox und weiteren Informationen kontaktieren Sie uns!
Diese Frage lässt sich nicht eindeutig beantworten, da das Wohlbefinden wie bei jedem Menschen von unterschiedlichen und sehr individuellen Faktoren abhängt. Was jedoch für eine WG spricht, ist auf jeden Fall die kleine Gruppengröße. Sie wird bei Befragungen von Angehörigen oft als entscheidender Faktor genannt. Auch das Betreuungs- und Pflegepersonal zeigt oftmals eine größere Zufriedenheit, da in einer WG mehr Zeit für den Kontakt zu den Menschen bleibt. Natürlich kommt es auch in ambulanten WGs immer auf die Qualität der Organisation und Begleitung an. Aufgrund des niedrigeren Betreuungsschlüssels (d.h. das Verhältnis zwischen dem zu Pflegenden und der Pflegeperson) gestaltet sich die Versorgung und Begleitung entspannter und intensiver, was zu einer höheren Identität und Intimität führt. Beides wirkt sich positiv auf das Gesamtgefüge aus.
Hier finden Sie erforderliche und empfohlene Grundlagen und Vereinbarungen, um den Status einer selbstverwalteten WG zu sichern. Hier finden Sie weitere Informationen.
Wohngruppenzuschlag:
Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen haben Anspruch auf einen Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214 Euro pro Monat, wenn der Pflegebedürftige die ambulante Pflegesachleistung, das Pflegegeld, die Kombinationsleistung, Angebote zur Unterstützung im Alltag oder den Entlastungsbetrag in Anspruch nimmt. Die genauen Voraussetzungen hierfür
sind geregelt im § 38a Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI).
Aus dieser Pauschale sollen zusätzliche Aufwendungen finanziert werden können, die sich durch die gemeinschaftliche Beauftragung einer Person für allgemeine, organisatorische, verwaltende, betreuende oder hauswirtschaftliche Unterstützung ergeben.
Weitere Informationen zu finanziellen Förderungen durch die Pflegekassen
Eingliederungshilfe
Die Eingliederungshilfe hat zur
Aufgabe, den Betroffenen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie
eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu
ermöglichen. Sie kann in Form einer Sachleistung oder eines persönlichen
Budgets ausgezahlt werden. Letzteres orientiert sich am individuellen
Bedarf.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Eingliederungshilfe ist, dass
die Demenzkranken als Schwerbehinderte anerkannt sind, z. B. durch
Vorlage eines Schwerbehindertenausweises.
Weitere Informationen zu finanziellen Förderungen durch die PflegekassenDie Arbeit der Projektleitung ist mit Einzug der Mieter abgeschlossen. Nun kann ein WG-Koordinator die Verantwortung dafür übernehmen, dass konstruktiv miteinander kommuniziert, entschieden und gelebt wird. Ist dieser Koordinator beim Pflege-/Betreuungsdienst angestellt, muss darauf geachtet werden, dass ihm dennoch ein objektive „Vermittlerrolle“ möglich ist. Dies ist unserer Erfahrung nach häufig nicht gewährleistet. Alternativ können WG-Koordinatoren beim Vermieter oder der Angehörigengruppe selbst angestellt werden. Bei letztgenannter Konstruktion ist zu bedenken, dass die Angehörigengruppe die Rolle eines Arbeitgebers übernehmen muss – mit allen Pflichten und Aufgaben, die dies mit sich bringt. Bei Fragen hierzu empfiehlt es sich, mit bereits bestehenden Demenz-WGs Kontakt aufzunehmen.