Wohnraum mit Demenz: gemeinsam statt einsam
Sicherheit, Vertrautheit, Lebensqualität:
All das spielt in einer Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz eine große Rolle. Der Gestaltung, der Größe und des Aufbaus des Wohnraums kommt dabei natürlich eine besondere Bedeutung zu. Wo kann eine Wohngemeinschaft einziehen? Grundsätzlich sind Ein- oder Mehrfamilienhäuser ebenso geeignet wie Etagenwohnungen. Von der Lage her bietet es sich an, dass Ärzte, Apotheken und auch Geschäfte möglichst gut erreichbar sein sollten, auch Parks oder Naturflächen in der Nähe werden gerne genutzt, ebenso soziale Kontakte zu Kitas oder Schulen in der Nachbarschaft.
Wichtiger aber noch als die Lage ist der Aufbau des Wohnraums: Möglichst helle, freundliche Räume, die gut zu Fuß und mit dem Rollstuhl erreicht werden können, sind unerlässlich. Gleichzeitig muss sowohl geeigneter Platz für gemeinsame Aktivitäten geboten sein wie für den Rückzug ins Private. Für 10 Bewohner werden etwa ca. 300-400 qm Wohnfläche benötigt, bestehend aus 10 Schlafzimmern, einer Küche mit ausreichend Stauraum, einem Essplatz und einem Gemeinschaftsraum, wobei es sich anbietet, eine große Wohn-Ess-Küche als Mittelpunkt des gemeinschaftlichen Wohnen zu planen. Des Weiteren werden mindestens drei Badezimmer mit WC und ein Gäste-WC benötigt.
Wo nun lässt sich geeigneter Wohnraum finden?
Zunächst können Sie so starten, wie es bei der Suche nach privatem Wohnraum üblich ist: über Inserate in Zeitungen oder das Internet, über Aushänge oder Gespräche in Ihrem Umfeld. Da an der Gründung von Demenz-WGs häufig auch Gemeinden oder Kirchen Interesse haben, kann auch bei diesen nach geeignetem Wohnraum nachgefragt werden; vielleicht steht eine alte Schule, ein Forstamt leer und Sie können sich auf den Weg machen, sie mit neuen Leben zu füllen?
Wieviel Wohnfläche wird benötigt?
Die Gemeinschaftsfläche, also Küche, Wohnzimmer und Flure, sollten mindestens 80 Quadratmeter betragen. Ideal ist es, wenn die einzelnen Zimmer um den Gemeinschaftsraum herum angeordnet sind, damit es den Bewohnern leicht fällt, jeweils von ihrem Zimmer eben in die "Gemeinschaft" zu wechseln.
Die Gesamtfläche pro Mieter, also das eigene Zimmer plus die Beteiligung an den Gemeinschaftsräumen, sollte mindestens bei 30 Quadratmeter liegen; planen Sie aber auch nicht zu groß! Immer mehr ältere Menschen sind auf staatliche Sozialleistungen angewiesen, und wenn die örtlichen Sozialämter für einzelne Betroffene die Wohnkosten übernehmen sollen, darf die Gesamtfläche dieses Mieters eine gewisse Größe nicht übersteigen. Genauere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Sozialamt.
Was genau ist die Rolle des Vermieters?
Der Vermieter ist Teil im bereits beschriebenen „Verantwortungsdreieck, er ist nicht nur wichtig, da er mit den zukünftigen Bewohnern Mietverträge abschließen. Des Weiteren hat er die Angehörigen bzw. deren Sprecher immer als Ansprechpartner, kommt den üblichen Pflichten eines Vermieters von privatem Wohnraum nach und sorgt dafür, dass die WG räumlich für Menschen mit Demenz gut geeignet ist - darauf sind wir im ersten Abschnitt dieses Leitfadens ja ausführlich eingegangen.
Darüber hinaus kann sich der Vermieter sicher sein, zur Lebensqualität von Menschen mit Demenz und deren Angehörigen beizutragen und als "Wohnraumbereiter" zugleich in eine zukunftssichere Wohnform investiert zu haben.
Braucht jeder ein eigenes Bad?
Aktuell wird häufig darüber diskutiert, ob nicht jedes Bewohnerzimmer über ein eigenes Bad verfügen sollte? Grundsätzlich ist dies, zumindest bei Neubauten, möglich, jedoch fallen hierdurch die individuellen Bewohnerzimmer meist kleiner aus. Unsere Erfahrung ist zudem, dass es sich aus praktischer, pflegerischer Sicht eher anbietet, für mehrere Personen ein größeres Pflegebad einzurichten.
Wichtig - der Brandschutz!
Für selbstverwaltete ambulante Wohngemeinschaften existieren in Hessen keine allgemeingültigen Aussagen, was Rettungswege, Flächen für die Feuerwehr und vorbeugenden Brandschutz betrifft.
Da diese Bereiche zum Aufgabengebiet der einzelnen Kommunen zählen, empfehlen wir, zu dieser möglichst frühzeitig Kontakt aufzunehmen und gemeinsam ein Brandschutzkonzept für die einzelne WG auszuarbeiten.
Gut zu wissen:
Wenn Sie eine Demenz-WG gründen, ist es nicht zwangsläufig Voraussetzung, dass Sie auch der Besitzer der Immobilie sind! Diese kann zum Beispiel Eigentum einer Kommune sein und Sie können, etwa über einen gegründeten Verein, als Zwischenmieter fungieren und mit den einzelnen Bewohnern Einzelmietverträge abschließen.
In diesem Fall tragen Sie auch die Kosten, falls ein Zimmer eine Zeitlang leerstehen sollte. Wir empfehlen daher, dass die Besitzer der Wohnräume mit den Mietern direkt Einzelverträge abschließen. Dies ist auch Kommunen, Kirchengemeinden etc. möglich.