Gute Pflege und Betreuung sind ihr Geld wert.
Pflege wird Teil des Alltags
Im Laufe der Zeit sind Menschen mit Demenz immer mehr auf Pflegeleistungen angewiesen. In Abstimmung mit den Angehörigen übernimmt diese ein Pflegedienst.
Dabei soll gelten:
Diese soll das gemeinschaftliche Zusammenleben auch bei zunehmender Pflegebedürftigkeit nicht dominieren, sondern vielmehr in die Normalität des Alltags integriert werden. Der Alltag wiederum wird von Betreuungskräften mitstrukturiert, die rund um die Uhr anwesend sind. Häufig sind diese bei einem Pflegedienst angestellt. Wichtig ist, dass immer die Bedürfnisse der Mieter im Mittelpunkt stehen.
Was sind Anforderungen an Pflegedienste in einer WG?
In der Regel werden in den WGs die Pflegeleistungen durch einen gemeinsam von den Angehörigen bestimmten Pflegedienst erbracht. Dabei muss dieser, um die vielfältigen Aufgaben in einer Wohngemeinschaft bewältigen zu können, einigen Anforderungen genügen. So muss der Pflegedienst Vergütungsverträge mit den Krankenkassen, den Pflegekassen und dem Sozialhilfeträger nachweisen, damit die Pflege- und Behandlungskosten mit den Kostenträgern abgerechnet werden können.
Ebenso muss der Pflegedienst der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Angehörigen offen gegenüberstehen. Und nicht zuletzt müssen seine Mitarbeiter bereit sein, viele Stunden täglich für Menschen mit Demenz die Verantwortung zu tragen und zu deren Lebensqualität beizutragen.
Wie erfolgt die Wahl des Pflegedienstes?
Hierzu muss eine Ausschreibung erstellt werden, aus der auch hervorgeht, was den Angehörigen für den Alltag in der Wohngemeinschaft besonders wichtig ist, welche Elemente einen typischen Tagesablauf bestimmen sollte, welche Aufgaben die Angehörigen vielleicht selbst erledigen möchten. In der Regel melden sich auf solche Ausschreibungen mehrere Pflegedienste, von denen sich die Angehörigengruppe zwei bis drei auswählen sollte, die sich dann eben dieser Gruppe vorstellen.
Nach dem Auswahlgespräch sollten sie sich dann auf einen Dienst einigen. Wichtig ist, gemeinsam an den Vorstellungen vom Leben in der WG zu arbeiten, erste Absprachen über den Einzug und die Tage danach zu treffen und Regelungen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aufzustellen. In der Regel muss der Dienst in dieser Phase weiteres Personal zur Versorgung der WG suchen; auch in diese Auswahl können die Angehörigen mit eingebunden werden.
Und wer übernimmt Betreuungsleistungen?
Der von den Angehörigen bzw. Betreuern beauftragte Pflegedienst kann auch mit den Betreuungsleistungen und den hauswirtschaftlichen Tätigkeiten in der WG beauftragt werden und somit die 24-Stunden-Betreuung der Bewohner sicherstellen. Ebenso kann aber auch ein anderer Betreuungsdienst mit diesen Aufgaben bedacht werden; auch die Angehörigengruppe kann sich an der Betreuung und Versorgung der Bewohner beteiligen, in welchem Umfang, bleibt ihr dabei selbst überlassen.
Von Bedeutung ist, dass durch die Beteiligung von Angehörigen und Betreuern in der Regel eine Reduzierung der Kosten stattfinden kann.
Wichtig: Pflege und Vermietung müssen getrennt sein!
Eine besonders wichtige Anforderung an die Wahl des Pflegedienstes besteht darin, dass er nicht gleichzeitig auch der Vermieter der Wohnung sein darf. In diesem Fall wäre die Wahlfreiheit der Angehörigen eingeschränkt und der Pflegedienst hätte, ob gewollt oder ungewollt, ein kleines „Heim“ etabliert, mit allen baulichen, finanziellen und personellen Konsequenzen.
Ebenso darf die Wohngemeinschaft kein eigenes Büro für den Pflegedienst bereithalten und auch die Kosten der Haushaltsführung dürfen nicht im Entgelt enthalten sein, sondern müssen separat, am besten über eine Haushaltskasse, abgerechnet werden.
Noch ein Tipp:
Trotz des Status' eines privaten Wohnumfeldes sollten Initiatoren von WGs für Menschen mit Demenz Kontakt mit den zuständigen kommunalen Behörden und der hessischen Betreuungs- und Pflegeaufsicht aufnehmen. Im Sinne eines konstruktiven Miteinanders ist es unumgänglich, hier Zusammenarbeit anzubieten.