Was sind Demenz-WGs?


 

Wohn- und Lebensgemeinschaft mit alltags- und familiennahen Strukturen

Als Alternative zur stationären Betreuung und Pflege hat sich das Konzept von (selbstverwalteten) ambulant betreuten Wohngemeinschaften etabliert.

Es eignet sich besonders für Menschen,

  • die Wert auf eine möglichst selbstbestimmte und eigenständige Lebens- und Haushaltsführung legen,
  • die Wohnen und eine notwendige Versorgung in einer überschaubaren Gruppengröße gegenüber einer großen stationären Einrichtung bevorzugen,
  • deren Angehörige bzw. rechtliche BetreuerInnen gemeinsam mit Anderen maßgeblich an der Begleitung teilhaben und in der Verantwortung bleiben möchten.
Im Mittelpunkt steht ein Alltag, wie er aus dem häuslichen Umfeld bekannt ist. Notwendige Unterstützungsleistungen (Hauswirtschaft, Betreuung, Pflege, Sonstiges) werden von den Mietern/Angehörigen und rechtlichen Betreuern je nach Bedarf organisiert bzw. "eingekauft" wie in einem üblichen privaten Haushalt.

Ein ambulanter Betreuungs- /Pflegedienst übernimmt in Abstimmung mit den Angehörigen notwendige Begleitaufgaben.

Je nach verbliebenen Kompetenzen führen die betroffenen Personen Tätigkeiten des Alltags unter Anleitung der Betreuungsperson(en) durch. Jeder Bewohner soll in die Lage versetzt werden, gemäß seinen verbleibenden Fähigkeiten und Interessen solange wie möglich Normalität (er)leben zu können.

Selbstverwaltete ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz bieten die Chance, den zunehmenden Hilfe- und Versorgungsbedarf eigenverantwortlich und gemeinschaftlich zu regeln und zu meistern.

Die (fast) eigenen 4 Wände: Wie wohnt es sich in einer Demenz-WG?

Jeder Mieter hat sein eigenes Zimmer und mietet dazu anteilig eine Gemeinschaftsfläche an. Wie viele Quadratmeter jemand zur Verfügung hat, hängt von den architektonischen Gegebenheiten und Rahmenbedingungen ab.

Das Herzstück jeder WG ist in der Regel eine große Küche und das gemeinsame Wohnszimmer, in der sich die Bewohner gerne aufhalten. Dazu teilen sie sich in Bestandsbauen meistens die WC´s und Bäder.

20 Jahre Erfahrung mit selbstverwalteten Wohn-Pflege-Gemeinschaften zeigen: Da die Gewohnheiten (Aufstehen, Frühstücken, Waschen etc.) oftmals sehr individuell sind und zudem die Körperpflege mit zunehmender Demenz Unterstützung benötigt und keinen vorrangigen Schwerpunkt im Alltagsleben darstellt, ist es nicht erforderlich, für jeden Mieter ein eigenes Badezimmer zur Verfügung zu stellen.

Bei Neubauten von WG Räumlichkeiten wird zugunsten der Privatheit der Betroffenen der eigene Sanitärbereich meistens mitgeplant, was in der Fachwelt zu kontroversen Diskussionen führt. Einzuplanen wäre in jedem Fall eine Gäste-Toilette für Besucher.

Deutlich mehr Bedeutung wird den Räumlichkeiten Wohnzimmer, Garten, und genügend Raum für separate Begegnungen für Anregungen und Kontakte, Stille und Ruhezonen sowie "Laufflächen" zugemessen.

Gerade für Menschen mit Demenz ist eine entspannte und wohnliche Atmosphäre äußerst wichtig und steht im Fokus!

Was heißt das für die Mieter / Angehörigen?

Die Mieter bzw. deren Angehörige teilen sich die Aufgaben, die bei der Organisation einer WG – also des gemeinsamen Haushaltes – anfallen. Dazu gehört z.B. die Gartenpflege, Klärung von Lebensmitteleinkäufen oder Neuanschaffungen, Sperrmülltermine, Feste organisieren usw.

Zudem hat jede WG eine/n oder mehrere Angehörigensprecher/in. Hintergrund dafür ist, dass Fragen und Anliegen mit den unterschiedlichen Parteien (Vermieter, Pflegedienst) am besten mit einem ausgewählten Ansprechpartner zu klären sind, der Themen sammelt und bündelt.

Um der Angehörigengruppe zu einer verbindlichen und tragenden Gemeinschaft zu verhelfen, schließt sich diese zu einem Gremium zusammen. Sie haben den Status einer Auftraggebergemeinschaft gegenüber dem Pflegedienst. Das heißt, dass letztendlich sie über alle relevanten organisatorischen Belange und notwendigen Maßnahmen entscheiden.

Selbstverwaltete ambulant betreute WGs fallen nicht unter das Hessische Betreuungs- und Pflege Gesetz (HGBP). Für eine anteilige Ausstattung eines barrierefreien Wohnraums können die WG-Mitglieder eine Anschubfinanzierung über die Pflegekassen beantragen.

Qualitätssicherung in WGs

Zur Sicherung der Qualität und Wahrung der Selbstorganisation wurden in den vergangenen Jahren in Deutschland Rahmenbedingungen für den Aufbau und die Organisation von selbstverwalteten ambulant betreuten Wohn-Pflegegruppen entwickelt. Sie wurden maßgeblich vom Verein „Freunde alter Menschen“ in Berlin vorangetrieben und im Rahmen des bundesweiten Modellprojektes WG Qualität erarbeitet. Diese erforderlichen bzw. empfohlenen Grundlagen und Vereinbarungen helfen, die Qualitätskriterien zu befolgen und damit den Status einer selbstverwalteten WG zu sichern.

Eine wichtige gesetzlich festgehaltene Grundlage besteht beispielsweise in der freien Wählbarkeit der Pflege- und Betreuungsdienste. Diese darf gemäß § 38a Abs. 2 S. 1 SGB XI rechtlich oder tatsächlich nicht eingeschränkt sein. Die einzelnen Kriterien finden Sie hier.